Führerscheinklassen:
Diese Führerscheinklassen werden bei uns ausgebildet:
![]() | Mindestalter 16 Jahre Krafträder max. 125 cm³ Hubraum Motorleistung max. 11 kW (Leichtkrafträder) Für 16- und 17jährige liegt die Höchst- geschwindigkeit bei 80 km/h. Klasse M ist darin enthalten | ||
![]() | Beschränkt auf 2 Jahre Mindestalter 18 Jahre Krafträder mit oder ohne Beiwagen mehr als 50 cm³ Hubraum Motorleistung max. 25 kW | ||
![]() | Unbeschränkt 2 Jahre Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt, oder Vollendung des 25. Lebensjahres | ||
![]() | Mindestalter 18 Jahre Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) bis max. 3,5 t Max. 8 zusätliche Sitzplätze (mit Anhänger) Anhänger max. 750 kg (oder Anhänger plus Zugfahrzeug max. 3,5 t) | ||
![]() | Personenkraftwagen mit Anhänger Voraussetzung Führerschein Klasse B (auch gleichzeitige Ausbildung möglich) Gewicht des Anhängers darf max. 1,5-fache des ziehenden Fahrzeugs betragen | ||
![]() | Mindestalter 16 Jahre Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum Höchstgeschwindigkeit 45 km/h | ||
![]() | Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, Höchstgeschwindigkeit 32 km/h Mit Anhänger beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h Nur theoretische Prüfung erforderlich | ||
![]() | Mindestalter 16 Jahre Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Miniautos) bis max. 50cm³ Hubraum Motorleistung max. 4 KW Höchstgeschwindigkeit 45 km/h Leergewicht max. 350 kg | ||







