Führerscheinklassen:

Diese Führerscheinklassen werden bei uns ausgebildet:





                
Mindestalter 16 Jahre
Krafträder max. 125 cm³ Hubraum
Motorleistung max. 11 kW (Leichtkrafträder)
Für 16- und 17jährige liegt die Höchst-
geschwindigkeit bei 80 km/h.
Klasse M ist darin enthalten




Beschränkt auf 2 Jahre
Mindestalter 18 Jahre
Krafträder mit oder ohne Beiwagen mehr als 50 cm³ Hubraum
Motorleistung max. 25 kW






Unbeschränkt
2 Jahre Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt, oder
Vollendung des 25. Lebensjahres








Mindestalter 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) bis max. 3,5 t
Max. 8 zusätliche Sitzplätze (mit Anhänger)
Anhänger max. 750 kg (oder Anhänger plus
Zugfahrzeug max. 3,5 t)






Personenkraftwagen mit Anhänger
Voraussetzung Führerschein Klasse B
(auch gleichzeitige Ausbildung möglich)
Gewicht des Anhängers darf max. 1,5-fache
des ziehenden Fahrzeugs betragen






Mindestalter 16 Jahre
Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
Höchstgeschwindigkeit 45 km/h






Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke, Höchstgeschwindigkeit 32 km/h
Mit Anhänger beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
Nur theoretische Prüfung erforderlich






Mindestalter 16 Jahre
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Miniautos)
bis max. 50cm³ Hubraum
Motorleistung max. 4 KW
Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Leergewicht max. 350 kg