Begleitetes Fahren mit 17
Autofahren mit 17 – in vielen Bundesländern wurde das „Begleitete
Fahren mit 17“ eingeführt - für mehr Verkehrssicherheit junger Fahranfänger.
Mehr Sicherheit durch mehr Fahrpraxis!
Auf die richtige Begleitung
kommt es an!
Zukünftig darfst du nach bestandener Prüfung bereits mit 17
Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend
sein. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson (es können auch mehrere
sein) bereits angegeben werden.
Durch die neue Regelung kannst du - nur
mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters - deine Führerschein-Ausbildung
Klasse B oder BE bereits mit 16 ½ Jahren beginnen. Die Klasse B schließt die
Klassen M, L und S ein; hier darfst du ohne Begleitung fahren, weil du das
Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hast. Der Erwerb einer
Doppelklasse (z.B. A+B) ist nicht möglich.
Wann kann ich zur
Prüfung?
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die
theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die
praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhältst du mit
Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist
im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht aber im Ausland! Deine Auflage:
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung
fahren.
Prüfungsbescheinigung
Die Prüfungsbescheinigung gilt
als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres - aber
auch dann immer nur in Begleitung!). Die Begleitpersonen sind dort ebenfalls
eingetragen. Die Probezeit beginnt unmittelbar mit Erhalt der
Prüfungsbescheinigung. Beim Fahren musst du die Prüfungsbescheinigung und einen
Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto
enthält. Mit 18 Jahren bekommst du nach Antragstellung einen Kartenführerschein.
Begleitperson
Du musst mindestens eine Begleitperson angeben,
es können aber auch mehrere sein. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig
deine Eltern angegeben werden, es müssen aber die folgenden Anforderungen
erfüllt sein.Mindestalter 30 Jahre Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz
der Fahrerlaubnis Klasse B Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in
Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol
während der Fahrt.
Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers,
nicht eines „Hilfsfahrlehrers“. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen.
Du bist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Den Begleitern wird empfohlen,
sich in die Aufgabe einweisen zu lassen. Eine Einweisung wird von der Fahrschule
durchgeführt.
Alle weiteren Fragen, wie z.B. zusätzlich entstehende
Kosten oder evtl. notwendige Behördengänge/Anträge, beantwortet dir die
Fahrschule Sven Bielke gerne.