Mindestalter: Ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren), ab 18 uneingeschränkt.
Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt). Die Gesamtmasse des Zuges darf 7 t nicht überschreiten
Mindestalter: Ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren), ab 18 uneingeschränkt.
Die Gesamtmasse des Zuges darf 4,25 t nicht überschreiten. Keine Prüfung, nur Ausbildung mit Bescheinigung erforderlich.
(alle Angaben ohne Gewähr)
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